Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das Gesellschaftsregister für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR). Doch was bedeutet das konkret für bestehende und neue GbRs?
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Notarielle Beratung in Wentorf
Die Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ist essenziell, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen geregelt werden, falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Als Notarin in Wentorf bei Hamburg stehe ich Ihnen zusammen mit meinen Kollegen mit fachkundiger Beratung und notarieller Beglaubigung zur Seite, um Ihre Vorsorge rechtssicher zu gestalten.
Kathrin Severin
Notarin in Wentorf
Partnerin der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner
Schwerpunkte:
Notarin, Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht
Vorsorgevollmacht – Vertrauen und Verantwortung übertragen
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dies umfasst Entscheidungen in Bereichen wie:
- Gesundheitsfürsorge: Einwilligung in medizinische Behandlungen oder Operationen.
- Vermögensverwaltung: Verwaltung von Bankkonten, Immobiliengeschäften und anderen finanziellen Angelegenheiten.
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidungen über Ihren Wohnort, beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Die notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass diese im Rechtsverkehr anerkannt wird und Ihre Vertrauensperson umfassend handlungsfähig ist. Zudem kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, um im Bedarfsfall schnell auffindbar zu sein.
Betreuungsverfügung – Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen
Sollte trotz Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung erforderlich werden, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll. Zudem können Sie Personen ausschließen, die Sie nicht als Betreuer wünschen. Obwohl die Betreuungsverfügung keiner Formvorschrift unterliegt, ist eine notarielle Beratung sinnvoll, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche klar und rechtlich wirksam formuliert sind.
Selbstbestimmt vorsorgen – mit einer rechtswirksamen Vollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen Sicherheit für die Zukunft. Als Notarin in Wentorf bei Hamburg berate ich Sie umfassend und neutral. Kontaktieren Sie uns gerne direkt und unverbindlich. Sie erreichen unser Notariat telefonisch unter 040 72 73 63 40 oder schreiben Sie uns.
Jetzt Kontakt aufnehmenPatientenverfügung – Medizinische Entscheidungen nach Ihrem Willen
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dies betrifft insbesondere lebensverlängernde Maßnahmen oder die Anwendung bestimmter medizinischer Verfahren. Die notarielle Beratung hilft dabei, Ihre Wünsche eindeutig und rechtssicher zu formulieren, um im Ernstfall Ihren Willen durchzusetzen.
Generalvollmacht – Umfassende Handlungsvollmacht für alle Bereiche
Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass die Vollmacht anerkannt wird und potenzielle Missbrauchsrisiken minimiert werden. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder geschäftlichen Angelegenheiten wird eine notariell beurkundete Generalvollmacht von Banken und Behörden bevorzugt anerkannt.
Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson dazu, in nahezu allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten für Sie zu handeln. Diese kann beispielsweise Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse oder Immobilientransaktionen umfassen. Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass die Vollmacht anerkannt wird und potenzielle Missbrauchsrisiken minimiert werden.
Blogbeiträge Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Notarielle Beratung in Wentorf
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Pflichtteilsergänzungsanspruch von Adoptivkindern – Ihre Rechte verständlich erklärt
Die Adoption eines Kindes bringt zahlreiche rechtliche Veränderungen mit sich, insbesondere im Erbrecht. Ein zentraler Aspekt ist dabei der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der Adoptivkindern unter bestimmten Voraussetzungen zustehen kann.